Wie es der Titel bereits andeutet, geht es um den heute vorgelegten Gesetzesentwurf, die eine Sperrung von Internetseiten zum Inhalt hat, auf denen kinderpornographische Inhalte abrufbar sind.
Nach der Vorlage heute (und eigentlich nicht erst seit heute) geht ein regelrechter Aufschrei durch das Internet. Was ich ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen kann.
Sicher ist das sicherlich ein Eingriff in den Datenschutz. Jedoch ist doch fraglich, welche Rechtsgüter schützenswerter sind. Die eines Eingriffs in die persönliche Informationsfreiheit (wenn man das so nennen kann...) oder ein Eingriff in die Intimsphäre von Kindern, die wohl größtmögliche Ausprägung des Persönlichkeitsrechts derer.
Also, was soll der Aufschrei? Sind das betroffene Hunde, die bellen, weil sie ihre Seiten nicht mehr besuchen können? Oder ach so entsetzte Datenschützer, die glauben, dass sich der Wolfgang-Schäuble-Virus in ihrem Rechner einnistet?
Meines Erachtens ist das Vorgehen der Bundesregierung absolut richtig und unterstützenswert, auch wenn eigentlich vertrauliche Daten hierfür angezapft werden. Um die Verbreitung von Kinderpornographie zu verhindern, aber auf jeden Fall korrekt meiner Meinung nach auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber dass Richter anderer Meinung sein können, hat man gestern an der Zurückweisung der Klage von Jürgen Klinsmann gegen die taz gesehen. Aber das ist ein anderes Thema.