Kaputte Schuhe umtauschen - meine Rechte!?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir vor nicht einmal 3 Wochen ein Paar neue Schuhe von Buffalo gekauft (ca. 60€). Jetzt ist innerhalb dieser kurzen Zeit an beiden (!) Schuhen die Sohle komplett aufgerissen und die Innensohle schaut heraus...


    Also war ich vorhin beim Schuhverkäufer, der mir die Dinger zwar zurücknahm - mir aber kein neues Paar Schuhe dafür rausrücken wolle.


    Er will die Schuhe zum Hersteller schicken und der soll gucken was daran denn kaputt sei (Hallooooo, die ganze Sohle ist gerissen -.-) aber mir weder eine Gutschrift, noch eine Barauszahlung oder ein neues Paar der gleichen Sorte bereitstellen.


    Ich müsste 2-3 Wochen auf Antwort des Herstellers warten. "Das wäre so Vorschrift"



    Kurzum: Ich habe 2 Wochen ein Paar Schuhe getragen und muss jetzt 2-3 Wochen ohne diese auskommen...Frechheit!



    Ist das überhaupt so rechtens? Mir entsteht ja ein riesen nachteil dadurch (Ich musste vorhin extra noch in einen anderen Laden gehen und mir günstig "Übergangsschuhe" kaufen, weil ich sonst kein passendes Paar mehr zuhause habe :dead:)



    (PS: ich weiß dass das hier kein Juraforum ist, aber vllt. kann mir trotzdem jemand helfen :D )

  • da sind die aber ganz schön dreist. du holst dir neue schuhe, die gehen kaputt, und dann sollst du wohl barfuß durch die gegend laufen, oder wie? frechheit! ich hätte die schuhe angezogen, wenn ich dort hingegangen wäre, und dann so lange 'nen aufstand gemacht, bis ich neue schuhe gehabt hätte... denn barfuß kann man dich nicht einfach nach hause schicken. :D

  • Dann will ich mal meine tollen Kenntnisse zum besten geben...


    Ich habe sehr starke Zweifel, dass der Laden, wo du dir die Sachen gekauft hast, rechtens handelt.


    Bei dem Kauf von den Schuhen handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf (Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher). Dh dass innerhalb eines halben Jahres bei jedem Mangel grundsätzlich vermutet wird, dass die Sache bei Übergabe schon mangelhaft war. Dh dass der Verkäufer dir nachweisen muss, dass du ihn kaputt gemacht hast. Wahrscheinlich handelt es sich hier aber um einen Materialfehler.
    Du hast folgende Rechte: Du kannst Nacherfüllung verlangen (in dem Fall ein anderes Paar Schuhe) oder vom Kaufvertrag zurücktreten. In letzterem Fall werden die Leistungen Zug um Zug zurückgewährt. Die Schuhe haben sie schon (ich hoffe, du hast einen Beleg dafür...), also kriegst du dein Geld wieder.


    Bzgl. der Schuhe, die du dir deswegen jetzt kaufen "musstest", hast du Pech gehabt. Das bleibt an dir hängen, außer du machst derart glaubhaft, dass du kein anderes Paar Schuhe sonst hattest, so dass du nur mit Socken auf die Straße hättest gehen können. Und ob dir das gelingt, darf bezweifelt werden...


    Dass du zwei bis drei Wochen auf den Hersteller warten musst, ist Quatsch. Und zwar riesiger Quatsch. Der Kaufvertrag wurde zwischen dir und dem Händler abgeschlossen, nicht dem Hersteller.


    Folgendes für ein besseres Verständnis mal nachlesen:


    § 433 BGB
    § 437 Nr. 1 - 3 BGB (und alle verwiesenen Paragraphen mal überfliegen)


    Und jetzt kommt gleich der Schiller und macht bitte nen Gutachten!

  • Da zweifel ich auch dran. Ich hab mir auch mal Schuhe gekauft die nach paar mal tragen aufgerissen sind. Also habe ich sie zurückgebracht und da auch mein Geld für zurück gekriegt. Wüsste außerdem auch nicht warum es für Schuhe andere Regelungen geben sollte wie für sonstige Ware. Mag sein, dass es in dem Laden vorschrift ist. Aber rechtens? Ich glaube kaum...

  • Clear_Blue hat zwar schon die richtigen Paragraphen aufgelistet, allerdings leider nicht ganz vollständig erläutert. Sicher besteht der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dir, allerdings hat dieser im Rahmen der Sachmängelgewährleistung rechtlichen Anspruch auf zweimalige Nachbesserung. Sprich also, du hast zunächst erstmal nur einen Anspruch auf reparierte Schuhe. Sollten diese binnen kurzer Zeit wieder verschlissen sein, hat er sogar noch ein weiteres Mal das Recht, sie nachzubessern bzw. vom Hersteller nachbessern zu lassen. Erst dann hast du rechtlichen Anspruch auf ein neues Paar oder Geld zurück.


    Die wortlose "Rückgabe" von Gebrauchsgegenständen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb mag zwar in Deutschland Gang und Gebe sein, begründet sich aber ausschließlich mit Kulanzpolitik der Händer. Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du nicht.

  • Jein! Anspruch auf Nacherfüllung hat natürlich Vorrang (obwohl mir das fast schon wie eine ernsthafte Verweigerung anmutet...), aber der Käufer kann wählen, ob er reparierte Schuhe möchte oder ein neues Paar...


    § 439 Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

  • Stimmt, lese es gerade nach. Du als Käufer hast (mittlerweile?) das Recht, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen (Neuware vs. Instandsetzung). Meine mich aber zu besinnen, dass das nicht immer so war.


    Unter diesem Gesichtspunkt bitte meinen vorherigen Post ignorieren.

  • Zitat

    Original von Clear_Blue
    Jein! Anspruch auf Nacherfüllung hat natürlich Vorrang (obwohl mir das fast schon wie eine ernsthafte Verweigerung anmutet...), aber der Käufer kann wählen, ob er reparierte Schuhe möchte oder ein neues Paar...


    § 439 Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Bist du dir da sicher? Weil dann würde ich direkt morgen früh wieder im Laden stehen und das auch einfordern. Denn ich will ungern mit runtergelassenen Hosen dastehen, falls sie doch erst das Recht zum nachbessern haben ;)


    (Nachbessern ist gut...die komplette Sohle ist im Eimer....die schuhe kann man wegschmeißen!)


    Mehr tipps nehme ich natürlich gerne entgegen, aber ihr helft mir jetzt schon super :)




    (PS: noch eine frage: wenn der händler die schuhe nichtmehr hat /sie nicht repariert kriegt - muss ich mich dann mit einer gutschrift zufrieden geben oder kann ich auf eine auszahlung des kaufpreises bestehen? Denn ausser diese schuhe interessiert mich rein garnichts in dem laden)


  • Lies es dir selber durch. Ich denke, das ist eindeutig... Und natürlich lässt du dich NICHT mit einem Gutschein abfertigen. Wenn du so laut bist, dass andere Kunden darauf aufmerksam werden, was die für einen Scheiß verkaufen, rücken die schon damit raus. Und immer nach dem Geschäftsführer verlangen. Die wollen aus derartigen Sachen meist ganz schnell raus.