Folgendes habe ich gerade auf der Homepage der Süddeutschen entdeckt:
"Anwälte müssen nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigen. Im Streit um den Rausschmiss eines Juristen ohne Schlips aus einem Prozess hat das Landgericht Mannheim zugunsten des Anwalts entschieden.
Das Amtsgericht habe den Mann zu Unrecht zurückgewiesen, nachdem dieser ohne Langbinder vor dem Richter erschienen war, entschied das Landgericht am Dienstag. Der Anwalt war Ende Oktober 2008 aus einer Hauptverhandlung ausgeschlossen worden, in der er einen Nebenkläger vertreten sollte.
Weißes Hemd mit weißem Langbinder
Der Amtsrichter hatte sich auf eine Verordnung des baden-württembergischen Justizministeriums von 1976 gestützt. Nach dieser gehört ein "weißes Hemd mit weißem Langbinder" zur Amtstracht von Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten. Der Jurist trug im Amtsgericht unter seiner geschlossenen Robe einen Anzug und ein Hemd - aber keine Krawatte.
Nach Überzeugung des Landgerichts wird das Tragen einer Krawatte zwar von einer Mehrheit in Justiz und Anwaltschaft gestützt und entspricht "der Realität des Alltags der hiesigen Strafgerichte". Es sei aber offen, ob die Verordnung des Ministeriums noch gelte oder längst durch einen Bekleidungsparagrafen in der Berufsverordnung für Rechtsanwälte abgelöst wurde. In diesem Paragrafen steht nur, dass Rechtsanwälte vor Gericht als Berufstracht die Robe tragen.
Ferner habe der Amtsrichter nicht berücksichtigt, dass der Rauswurf vor allem den Nebenkläger benachteiligte. Dieser sei danach weitgehend auf sich allein gestellt gewesen."
Quelle: sueddeutsche.de
Da schäme ich mich glatt mal wieder für mein Studium...