Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

  • Folgendes habe ich gerade auf der Homepage der Süddeutschen entdeckt:

    "Anwälte müssen nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigen. Im Streit um den Rausschmiss eines Juristen ohne Schlips aus einem Prozess hat das Landgericht Mannheim zugunsten des Anwalts entschieden.

    Das Amtsgericht habe den Mann zu Unrecht zurückgewiesen, nachdem dieser ohne Langbinder vor dem Richter erschienen war, entschied das Landgericht am Dienstag. Der Anwalt war Ende Oktober 2008 aus einer Hauptverhandlung ausgeschlossen worden, in der er einen Nebenkläger vertreten sollte.

    Weißes Hemd mit weißem Langbinder
    Der Amtsrichter hatte sich auf eine Verordnung des baden-württembergischen Justizministeriums von 1976 gestützt. Nach dieser gehört ein "weißes Hemd mit weißem Langbinder" zur Amtstracht von Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten. Der Jurist trug im Amtsgericht unter seiner geschlossenen Robe einen Anzug und ein Hemd - aber keine Krawatte.

    Nach Überzeugung des Landgerichts wird das Tragen einer Krawatte zwar von einer Mehrheit in Justiz und Anwaltschaft gestützt und entspricht "der Realität des Alltags der hiesigen Strafgerichte". Es sei aber offen, ob die Verordnung des Ministeriums noch gelte oder längst durch einen Bekleidungsparagrafen in der Berufsverordnung für Rechtsanwälte abgelöst wurde. In diesem Paragrafen steht nur, dass Rechtsanwälte vor Gericht als Berufstracht die Robe tragen.

    Ferner habe der Amtsrichter nicht berücksichtigt, dass der Rauswurf vor allem den Nebenkläger benachteiligte. Dieser sei danach weitgehend auf sich allein gestellt gewesen."

    Quelle: sueddeutsche.de

    Da schäme ich mich glatt mal wieder für mein Studium...

  • Das ist mal wieder typisch Deutschland mit seiner Bürokratie als ob es nichts wichtigeres gäbe*lol* da kann einem der Anwalt nur leid tun und den Richter der den armen Anwalt verwiesen hat mal auf die Zeitmässigkeit bestimmter Sachen hinweisen...

  • Andrew, du Sack :D (mich alten Mann mit solchen Überschriften immer auf die falsche Spur locken) und hab mich schon gefragt was es diesmal wieder spannendes aus den Staaten gibt...
    Ich glaube, dass diese Geschichte mal wieder ein schönes Beispiel dafür ist, dass einige Bereich zu streng reguliert werden. Es sollte doch allein schon im Bestreben des Anwalts liegen, dass er seriös gekleidet zur Verhandlung kommt. Da muss ich nicht regulieren, welche Farbe der Schlips oder was weiß ich auch immer haben muss. Wenn Talar drin steht, dann reicht das voll und ganz. Der Rest sollte dem freien Menschen selbst überlassen bleiben, schließlich ist bei Akademikern davon auszugehen, dass sie nicht ganz auf den Kopf gefallen sind. Insofern kann ich diesen Prozess sogar gut heißen, denn vielleicht wird so über eine Novellierung oder sogar Abschaffung einer überflüssigen Konvention/Gesetz/Ordnung nachgedacht, auch wenns erstmal, gemessen am Urteil, nicht in diese Richtung geht. Das dafür Steuergelder verschwendet werden ist natürlich nicht wohlwollend entgegen zu nehmen, aber scheinbar scheint der Fortschritt nur so durchzusetzten zu sein.

  • Im Grunde genommen, selbst wenn er im Hawaii-Hemd kommt, das kann doch sch... egal sein. Sicherlich geht dann Glaubwürdigkeit verloren, aber letztlich ist es doch die Leistung die entscheidet, und nicht die Kleidung. In mancher Hinsicht sind wir deutscehn echt engstirnig (wobei ich jetzt auch nicht beurteilen kann, wie Anwälte in anderen Ländern auftreten müssen).

    Einmal editiert, zuletzt von ron t (30. Januar 2009 um 15:25)