• Also wenn Du ein Live-Set von nem DJ ziehst, das vorher jemand aus dem Radio oder per Stream aufgenommen hat, kann Dir eigentlich keiner was, weil Du könntest es ja auch selber aufgenommen haben. Das wäre so wie früher, als wir den Eins Live Partyservice mitgeschnitten haben!


    Mich würde allerdings mal interessieren, wie es aussieht, wenn man als DJ ein Set selber zusammenstell, mixt, auf die eigene Seite zum Download stell und dann folgenden Text dazu schreibt:


    !!!! Hinweis !!!!


    Alle meine Mixe sind von mir erstellt und Garantiert Virenfrei . Sollte sich weshalb auch immer ( der Server ist mehrfach durch Passwort geschützt ) ein Virus in einer meiner Dateien befinden HAFTE ich nicht für Schäden die an Hard oder Software entstehen . Mit dem Klick auf den Downloadbutton unten Erklärt Ihr euch damit einverstanden.


    Vereinbarung


    Der Verfasser dieser Seite trägt keine Verantwortung für die Art, wie die hier zur Verfügung gestellten Informationen genutzt werden.
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    Das heißt sie können gegen die Personen, die diese Dateien verwalten, nicht vorgehen.
    Falls sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie diese Seite Verlassen


    Die Mixe dienen lediglich als Promo für unbekannte und neue Tracks und sollen nicht zur Schädigung der Plattenfirmen oder der Künstler die diese Tracks machen dienen! Deswegen biete ich die Tracks NUR im MIX an ( und auch auf anfrage nicht einzeln ) ! Ich denke ihr versteht das!


    Das habe ich nämlich auf folgender Seite gefunden:


    http://www.trance-master-mix.de


    Wird das so anerkannt oder ist man da immer noch in einer rechtlichen Grauzone??? Vorallem er gibt j noch nicht mal die Liedernamen an und hat den download auch einwenig "umständlich" gemacht, um damit man das nicht so schnell ziehen kann!!!


    E

  • Zitat

    Original von E-Trancer
    Also wenn Du ein Live-Set von nem DJ ziehst, das vorher jemand aus dem Radio oder per Stream aufgenommen hat, kann Dir eigentlich keiner was, weil Du könntest es ja auch selber aufgenommen haben. Das wäre so wie früher, als wir den Eins Live Partyservice mitgeschnitten haben!


    Ich weiß ja nicht genau, ob das legal ist, aber bestimmt nicht mit so einer Begründung. Denn dann könnte man ja eben mal einen Camkorder der auf DVD brennt mit ins Kino nehmen und sich da einen Film vom Film machen (ich weiß, schlechte Qualität). Aus dem Radio müßte das aber gehen, da man auch Filme im TV aufnehmen darf.


    Zitat

    Original von E-Trancer
    Der Verfasser dieser Seite trägt keine Verantwortung für die Art, wie die hier zur Verfügung gestellten Informationen genutzt werden.


    Es ist schon etwas abwegig, Sets, als Informationen zu bezeichnen (im Grnde sind sie es, aber nicht so wie es in diesem Falle gemeint ist). Und für den Inhalt einer eite ist der Verfasser der Seite sehr wohl verantwortlich.



    Wenn es privat ist, warum dann auf einen öffentlichen Server? Warum ein Downloadlink auf der Seite?



    Zitat

    Original von E-Trancer
    Das heißt sie können gegen die Personen, die diese Dateien verwalten, nicht vorgehen.


    Das glaube ich kaum. Ich stelle eben mal ein Schild auf, auf dem ein Verbot steht, mir zuzuschauen, wenn ich eine Bank ausraube. Und da es dann keinr gesehen hat, werde ich nicht bestraft. Und falls es doch einer gesehen hat, werde ich ihn verklagen, weil er sich nicht an mein Verbot gehalten hat.
    Klingt ein wenig merkwürdig.


    Zitat

    Original von E-Trancer
    Die Mixe dienen lediglich als Promo für unbekannte und neue Tracks...


    Aben schreiben die, daß es nur für private Zwecke gedacht ist, und keiner die Seite betreten darf, und hier steht, daß es Promotion, also Werbung ist. ?(


    Zitat

    Original von E-Trancer
    Vorallem er gibt j noch nicht mal die Liedernamen an...


    Ich brenn dir mal eine WinXP-CD, schreibe aber nix drauf. Ist das legal?


    Zitat

    Original von E-Trancer
    ...und hat den download auch einwenig "umständlich" gemacht, um damit man das nicht so schnell ziehen kann!!!


    Es geht nicht darum, wie schwer es ist, sondern daß es möglich ist. Es gibt einschlägige Foren und seiten, wo man aufgenommen werden muß. Da werden dann z.B. Adressen von FTP-Servern in einem geschützten IRC-Channel getauscht, wo man z.B. Filme saugen kann. Es gibt Seiten, wo man Software illegal runterladen kann. Diese Seiten bleiben nur für ein paar Stunden auf einem Server und ziehen dann weter, auf einen anderen. Wo und wann ws zu finden ist, wissen nur eingeweite, denoch ist es ilegal.


    Wie schon gesagt, weiß ich nicht genau bescheid, aber es würde mich sehr wundern, wenn man nach dem gesundem Menschenverstand und den bisherigen Erfahrungen mit der Musikindustrie geht, wenn es legal wäre.

  • Zitat

    Original von GambaJo
    Wie schon gesagt, weiß ich nicht genau bescheid, aber es würde mich sehr wundern, wenn man nach dem gesundem Menschenverstand und den bisherigen Erfahrungen mit der Musikindustrie geht, wenn es legal wäre.


    Mich hat das Ganze auch stutzig gemacht. Die Begründung: "Keine Trackliste angeben sowie umständlicher Download,........", kommt von nem Bekannten von mir, der seine Sets auch so anbietet, wie der Trancemaster. Ich hatte ihn damals per ICQ gesagt, das er sich da auf sehr dünnes Eis begibt und er hatte mir das dann als Begründung geschrieben!!!


    Dann werde ich mich mit dem bereitstellen von Sets auf meiner Seite, auch weiterhin schön zurückhalten!


    E

  • Man begibt sich allgemein auf dünnes Eis, wenn man irgendwo copyrightgeschützte Musikstücke kostenlos anbietet. Ob die jetzt gemixt sind oder nicht, ob die schwer oder einfach zu saugen sind, ob die als "unbekannt" oder mit Tracklist angeboten werden, ist da Nebensache. Die ganze Masche wie das auf dieser Trance-Master-Seite passiert, würde im Ernstfall vor Gericht rein gar nix ändern. Da helfen ihm auch nicht diese Pseudo-Gesetzestexte nicht.


    Nun ja, die meisten gehen eh nach der Einstellung "Wo kein Richter - da kein Henker" an die Sache ran und machen so lange weiter bis es halt wirklich mal kracht.


    Wir haben übrigens ein ganz ähnliches Thema bereits woanders behandelt: Musik saugen im Netz


    greetinx,
    Teh'leth

  • §106 UrhG (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe betraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar


    Kann sein dass es Ausnahmen gibt aber die Einzigen die ich gefunden habe betreffen nur Forschung und Schulen. Also lieber vorsichtig sein mit soetwas.