Rechtliche Frage... (Künstler-Name)

  • mojn zusammen.

    habe mal eine frage... kenne mich in dem gebiet leider wenig bis gar nicht aus...:

    es geht darum, das ich einen "bekannten" Namen als Künstlernamen "gewählt" habe und den durch einfaches abändern eines Buchstaben geändert habe...

    bsp.:
    echter Name: César
    Künstler Name: Césaar/Ceesar

    ich denke ihr wisst, was ich meine...?

    wie sieht das rechtlich aus?
    ist das möglich ohne das ich "was hinblättern" muss? oder ist es überhaupt nicht möglich?

    hab da no idea ... :hmm:

  • Im Prinzip ists ja dann ein neuer Name. Mußt halt nur checken, ob der nicht auchschon "besetzt" ist.

    Wobei Doppelbesetzungen ja durchaus möglich zu sein scheinen.
    Such einfach mal bei Disqogs nach "Mono".

  • Hi deed,

    man kann sich seinen Künstlernamen -ganz offiziell- in den Reisepass als Künstlernamen eintragen lassen. Hilfreich dazu wäre z.B. eine GEMA-Anmeldung, wo der real name und der artist name drin steht. Achtung: GEMA-Mitglied sein, kostet jährlich Gebühren.

    Vorschlag: Gehe aufs Einwohnermeldeamt (Passamt) und erkundige Dich dort einfach. Auch, was die alles brauchen, zur Anerkennung und Eintragung. Evtl. machen die das v. bereits bestehenden Bekanntheitsgrad abhängig. D.h. Heino (der Echte) hätte keine Probleme, aber DJ Schwupsi wäre nicht so einfach ???
    ggf. können die vielleicht im Computer nachschauen, ob Dein gewählter artist name bereits eingetragen/vergeben ist, oder nicht ?

    Beim Namen wäre es empfehlenswert, dass auch seine Aussprache -etwas- anders klingt, wie dessen Vorbild. Bei Verwechslungsgefahr könnte das Vorbild via seinem Rechtsanwalt eine Abmahnung anstrengen. Andererseits sind manche Abmahnungen i.d. Praxis oft nur ein Versuch des RA, den Gegner einzuschüchtern, ohne rechtliche Verbindlichkeit.

    Es ist nicht einfach (könnte ja Jeder kommen...) aber auch nicht soo schwierig.