Slightly OT: GEMA, Youtube-, Soundcloud-embedding & Co

  • Hallo zusammen,

    mich interessiert die Frage wie es mit der GEMA-Pflicht aussieht wenn ich youtube-videos und/oder den soundcloud-player auf meiner Webseite einbinde. (Urheberrecht ist klar - es geht nur um GEMA.)

    Ich recherchiere diesbezüglich schon ne ganze Weile, kann aber nix verlässliches finden.

    Hat jemand von Euch genauere Infos (evtl. mit Quellen)?

    Gruß und schönen Sonntag
    Daniel

  • Kann dazu leider auch nichts finden. Mich würde ja mal interessieren wie es aussieht wenn ich nen Podcast bei iTunes reinstelle. Irgendjemand juristische Ahnung von sowas?

  • Zumindest bei Podcasts werden eindeutig Vervielfältigungs- und Verlagsrechte verletzt. Man veröffentlicht quasi eine Compilation, und braucht dafür eigentlich Lizenzen der entsprechenden Labels. Dazu kommt dann noch die Tatsache, dass die Tracks in solchen Mixen kostenlos verbreitet werden, weshalb kaum ein Label das überhaupt mitmachen würde.

    Es ist eine riesige Grauzone, obwohl die Rechtslage eigentlich eindeutig ist. Umso erschreckender finde ich, dass da nicht energischer eingegriffen wird.

    In Bezug auf Podcasts steht die GEMA leider selbst komplett im dunkeln. Jedesmal wenn man dort anruft und genaue Infos möchte, wird etwas anderes gesagt. Die wissen selbst nicht, was los ist und wie sie damit umgehen müssen.

    Das ist übrigens auch einer der Gründe, warum wir keinen HeavensGate-Podcast haben. Die Sache ist uns zu schwindelig, und bevor das nicht alles 100%ig geklärt ist, werden wir das auch nicht machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Timo K. (10. Mai 2011 um 17:55)

  • Es gibt da eine lustige Initiative von Armada, die die Verbreitung von Armadatracks in Podcasts unterbinden wollten und nur noch in Sendungen mit "Radiocharakter" erlauben. Das impliziert, dass Armada-Titel in solchen Sendungen nicht länger als 2 Minuten laufen dürfen, und dass die Sendung in entsprechenden Intervallen moderiert sein muss, und hatten damit auf Basis des europäischen Rechts auf geistiges Eigentum sogar eine juristisch forcierbare Grundlage.

    Kurzum: Grundsätzlich müsste man sich vor der Veröffentlichung eines Podcasts die Genehmigung sämtlicher gespielter Künstler und deren Vertreter (Labels/Publisher) einholen, und müsste es von jedem Einzelnen absegnen lassen. Andernfalls ist das bestenfalls eine nicht genehmigte Vervielfältigung (zumindest solange man kein Geld dafür nimmt, sonst wird es noch schlimmer). Je länger die Titel darin unüberlagert und -effektiert laufen fehlt der "erfinderische Schritt", um juristisch die Schaffung eines eigenen Werks vertreten zu können.

    Also ja, es ist eine Grauzone. Solange die Veröffentlichung des Titels auf Youtube oder Soundcloud vom Künstler (oder besser noch: Label) selbst sind, bewegt man sich halbwegs auf der sicheren Seite. Haben diejenigen etwas dagegen, können sie externe Verlinkungen beim Provider sperren lassen. Wenn du dort allerdings Videos von Hinz und Kunz verlinkst, die die neue Aly&Fila Scheibe einfach mit einem halbnackten, besoffenen Busenwunder unterlegen, dann kann man dir eventuell an den Karren fahren. In jedem Fall solltest du im Disclaimer sicherstellen, dass die von dir verlinkten Inhalte nicht in deinem Verantwortungsbereich liegen, du keinerlei Verfügungsgewalt über sie hast und auch keinen Anspruch auf Patronage erhebst.

    Edit: Realisiere gerade erst den Bezug auf die GEMA. Mit denen kriegst du nur dann ein Problem, wenn du Titel von Künstlern spielst, die bei der GEMA gemeldet sind - und das sind im Bereich der elektronischen Musik erstaunlich wenige, denn dort lohnt die Mitgliedschaft für kleinere Künstler kaum, wie einige Forennutzer hier wissen wären. Wie da pauschal die Rechtsgrundlage mit "öffentlicher Aufführung" etc. ist weiß ich aber leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Jamis (10. Mai 2011 um 18:46)

  • Zumindest eine Unterlassungsklage hätte da sicher Perspektive auf Erfolg, wenn sich jemand die Mühe machen möchte. Aber gerade unbekanntere Künstler freuen sich eher, wenn ihre Tracks auf diese Weite promotet werden.

  • Eigentlich eine Interessante Frage, wie schaut es denn aus wenn seine Sets bei Soundcloud hochlädt, diese aber nicht zum download freigibt ? So mache ich das mit der Memories in E! jedenfalls immer. Ich weiss aber auch nicht so richtig ob ich damit rechtlich im grünen bin oder nicht.

  • Das Rippen eines auf Soundcloud nicht zum Download freigegebenen Sets müsste technisch ähnlich realisierbar sein wie bei Youtube. Also müsste die Rechtslage da ähnlich sein. Stichwort: "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar."

  • ein Video von mir wurde grad bei youtube gelöscht. Meine Güte, machen die einen Aufriss. Erst ne email, dann komm ich auf youtube nicht mehr drauf ohne einen Urheberrechtsanspruch bestätigt zu haben, und dann muss ich mir auch noch ein Video anschauen und Fragen zum Thema Urheberanspruch beantworten.

    Die spinnen!

    EDIT: Das geile ist, man MUSS die Fragen beantworten. Ich hab mich mal absichtlich blöder gestellt als ich bin, doch am Ende muss man auf "Senden" klicken. Ich fasse es nicht.