Widerrufsrecht bei Handykauf

  • Moin moin,


    ich hab da eine Frage: Ich habe mir vor kurzem ein neues Handy im Laden gekauft. Dann gabs verschiedene Faktoren, die dazu geführt haben, dass ich damit reichlich unzufrieden war. Jetzt wollte ich das Handy zurückgeben.


    Man sagte mir dann, dass sie das Handy nicht zurücknehmen könnten, da ja schon eine SIM-Karte eingelegt worden wäre und die Imei damit als gebraucht gekennzeichnet wäre.


    Ist das korrekt? Habe ich in dem Fall wirklich kein Widerrufsrecht?


    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe

  • soweit ich weiß hat man in einem laden kein widerrufsrecht, da man den artikel vor ort ausprobieren kann.
    wenn zum bsp. geschäfte dir ein 14 tägiges widerrufsrecht einräumen, dann aus kulanz, aber generell müssen sie verkaufte sachen nicht zurücknehmen.
    widerrufsrecht gilt nur für onlineshops, oder bei telefon- und haustürgeschichten soweit ich weiß.
    aber evtl. hat hier ja jemand eine gesicherte quelle zur hand?


    gruß claus

  • Also es gibt die 14 tägige Widerrufsfrist. Diese gilt bei Kaufverträgen. Egal in welcher Form.


    Wenn das Handy zu einem Vertrag gehört, dann müßte im Kleingedruckten des Netzanbieters was dazu stehen, ob du einzelne Vertragsgegenstände wiederufen kannst.
    Handyverträge im Allgemeinen kann man auch inenrhalb von 14 Tagen widerrufen. Das Handy geht dann auch zurück. Und da ist es auch egal ob das benutzt wurde oder nicht. Solange das einwandfrei ist, gibts da nix zu meckern.


    Wobei die Imei Nummer soweit ich weiß ja nur die Geräteidentifikation ist. Da ists doch eigentlich wurscht was man damit wie und wo gemacht hat.


    Also ich würde da mal nachhaken.


    hier mal der Gesetzestext:


    http://www.gesetze-im-internet…JNR001950896BJNG003102377

  • Bist du einfach nur enttäuscht vom Handy, oder hat es Mängel? Beiletzteren hat der Hersteller 2 Nachbesserungsversuche, bevor du auf ein neues Gerät bestehen kannst. Ansonsten steht wie schon geschrieben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht dir zu

  • Ich bin aus mehreren Gründen unzufrieden... Das Eine ist der Preis. Hab mal ins Internet geguckt und da wurde es mal eben für 45 € weniger angeboten. Dann sinds verschiedene technische Details. Beispielsweise komm ich mit der Tastatur nicht klar (das hätte ich nun wirklich ausprobieren sollen, ich weiß^^) und der interne Speicher ist ein echter Witz, wobei der sich auch nicht erweitern lässt...


    Das Handy ist ohne SIM-Lock. Der hat mir erzählt, dass sich auslesen ließe, ob schon eine Karte drin war oder nicht und man es dann nicht mehr verkaufen könnte.


    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :yes:


    EDIT: hatte grade auch nochmal bei der Verbraucherzentrale angerufen. Die haben mir gesagt, ich hätte kein Widerrufsrecht, wenn ich im Laden kaufe.


    Pieter Baton und ron_t Das widerspricht euch ja jetzt ein bisschen. Könntet ihr mir eventuell eine Quelle angeben? Im oben geposteten Link steht nur, wie das Widerrufsrecht ausgeführt wird, sofern ich gesetzlich ein Widerrufsrecht habe.

  • wie schon erwähnt, widerrufsrecht gilt nicht in normalen geschäften. geschäfte, die das anbieten machen das aus kulanz! verpflichtet sind sie aber nicht dazu.


    ich denke mal der verbraucherschutz wird dir schon die richtige antwort geben.

  • Hier mal folgende Möglichkeiten, die du hast:


    1. Anfechtung: Du kannst den Vertrag nach § 119 II BGB anfechten, wenn du dich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache geirrt hast, was du offensichtlich getan hast (ABER: siehe nachfolgend). Bei einer fristgerecht erklärten Anfechtung (unverzüglich!!!) ist der Vertrag nach § 142 I BGB als von Anfang an nicht anzusehen.


    Aber eine Anfechtung wegen dem Preis ist unbegründet. Über die technischen Dinge solltest du dir beim Kauf auch klar gewesen sein, was eine Anfechtung mE ausschließt, da du "bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles" die Erklärung trotzdem abgegeben hast. Nicht-Juristendeutsch: Du wusstest, was du getan hast und kannst deswegen nicht anfechten
    Zudem bist du bei einer Anfechtung nach § 122 I BGB schadensersatzpflichtig für den Schaden, den der Verkäufer durch die Anfechtung erleidet. Sollte ein Weiterverkauf tatsächlich unmöglich sein, beläuft sich dieser also mindestens auf die Höhe des Einkaufspreises des Handys (obwohl ich hierfür jetzt meine Hand nicht ins Feuer legen würde; allerdings bin ich zu faul weiter nachzulesen).


    2. Störung der Geschäftsgrundlage in Verbindung mit Rücktritt: Eine Störung der Geschäftsgrundlage, die dir ein Rücktrittsrecht einräumen würde (§ 313 I, III 1 BGB), kann ich ebenfalls nicht erkennen.


    3. Rücktritt: Nach § 346 I BGB ist ein Rücktritt nur möglich, wenn eine Vertragspartei diesen sich vertraglich vorbehalten hat oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt. Ob du dir einen Rücktritt vorbehalten hast, wage ich zu bezweifeln. Selbst wenn, sollte das irgendwo festgehalten sein (AGB gewähren möglicherweise einen Rücktritt). Einen gesetzlichen Rücktrittsgrund gibt es nicht.


    Summa summarum: Sieht schlecht aus! Erst Preis vergleichen, über Technik im Klaren sein und dann Kaufen...

  • hui, da hast du dir aber noch ne Menge Arbeit gemacht... Vielen vielen Dank dafür :yes: Hast mich auch überzeugt, mich jetzt erstmal mit dem Handy zu arrangieren. Ich bins im Endeffekt selber schuld und wenns so lang hält, wie das letzte (4 Jahre) will ich mich nicht beschweren...