Livemitschnitt Nature One 2004 / Paul van Dyk

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    Livemitschnitt Nature One 2004 von Paul Van Dyke / Tiesto


    wer kann mir helfen! Der Mitschnitt dürfte nicht unter das Urheberrecht fallen, da veröffentlicht im Radio. Habe leider kein DSL um zu saugen. Wer kann mir das brennen und per Nachnahme schicken. Spende gern auch etwas mehr! Sollte aber ordentliche Qualität haben!


    Mail an meine E-Mail!



    Gruß und Danke

  • Zitat

    Original von claus
    darf man sets, die in einem offiziellen radiosender gespielt wurden zum download anbieten, bzw. downloaden und weitergeben?
    würde mich mal interessieren.


    danke und gruß
    claus


    ich dächte auch mal das daran nichts auszusetzen ist, schliesslich werden die ja so oder so über den äther (wird das so geschrieben?^^) geschickt und bei seiten wie zB ets-global.org kann man sich die set ja auch legal ziehen!

  • Ich bin mir fast ziemlich sicher das solche Sets die im Radio laufen und aufgezeichnet werden aufjedenfall auch gezogen werden dürfen (wenn man sie dann nicht mehrfach brennt und dann noch verkauft...) man darf soche Mitschnitte an eine bestimmte Anzahl von Personen weitergeben (galube 5-10 Personen, an mehrere ist eigentlich nicht erlaubt) Ich hab dazu auch mal ein Bericht im TV gesehen, war glaub Planetopia oder so was, und da war die Rechtslage ziemlich eindeutig das es legal ist sich im Radio Musik aufzuzeichnen, und diese dann für den Eigenbedarf und auch als Geschenk an Freunde zu benutzen. Die haben sich auf irgendein Gesetz aus den 80ern berufen; damals wars ja auch erlaubt sich Mitschnitte von Liedern auf das gute alte Tape zu ziehen... (Nur ab einer bestimmten Anzal von Verfielfältiungen wirds eben kritisch...) In dem Bericht haben die sogar einige RadioRip Programme vorgestellt und getestet... ! Einziges Manko ist eben das die (normalen) Lieder im Radio meist nicht von Anfang an bzw. nicht zu Ende gespielt werden (kennt's ja bestimmt selber was die Moderatoren da alles so labern wenn ein Lied anfängt, oder faden es raus wenns Zeit für Werbung oder Nachrichten ist. Wenns aber der Armin und Co. ist die da reinlabern hab ich gar nichts dagegen :D Also ich bin mir fast zu 100 % sicher das es Erlaubt ist , sonst würden UKTA und Co. die ja auch nicht zum Download ins Netz stellen !

  • der download eines radiosets ist aus folgendem grund nicht erlaubt:
    die gebühren waren lediglich als durchschnittswert von zuhörern und sendezeit vom radio bezahlt worden.
    d.h. wenn sich im nachhinein noch 1'000 leute dieses set runterladen und anhören wären gebühren für diese downloads und verwendung des sets ja nicht bezahlt worden...
    eine aufnahme einer radiosendung ist gestattet und darf für eigengebrauch und für familie/angehörige kopiert werden. mehr aber nicht.

  • Zitat

    Original von DannyTetsuo
    ich lade mir trotzdem meine sets weiter runter und meistens sind es auch nur radiomitschnitte, aber ich kann doch net jede sendung einzeln mitschneiden :autsch:


    in diesem sinne... 8)



    ... sehe ich genau so :p


    timeok kannst du mir die Quelle verraten wo du dein Argument her hast, oder bist du in der Radiobranche tätig !? Klingt ja schon logisch und nachvollziehbar, würds aber trotzdem mal gern irgenwo nachlesen wenns dazu ein Gesetzesauszug o.ä. gibt.


    Danke schonmal :)

  • so ähnlich auf der seite der schweizer urheberrechte (SUISA.ch) zu lesen:


    F A Q S U I S A


    Fragen, die häufig gestellt werden:


    Internet, MP3 / Brennen von CDs
    01. Internet / MP3
    i) Was sind 'Broadcasting-Verwendungen'?


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    Bei den ''Broadcasting-Verwendungen'' handelt es sich meist um Direktübertragungen von Musik- oder Partyanlässen, die ''live'' auf Internet übertragen werden, oder aber um Radio- oder Fernsehprogramme, welche von den entsprechenden Stationen über Internet ausgestrahlt werden. Es liegen somit sendeähnliche Nutzungen von Musik auf Websites im Internet vor.
    Die Entschädigung für Broadcasting-Verwendungen wird unter analoger Anwendung des Senderechtstarifes (GT S) berechnet und beträgt einen Prozentsatz der Einnahmen oder Kosten, die mit der Musikverwendung erzielt werden. Als Einnahmen gelten alle Zuwendungen an den Betreiber des Broadcasting-Angebots (Sponsoring, Bartering, Werbung, Abonnements- oder Zugangsgebühren), als Kosten sind sämtliche mit der Verwendung der Musik verbundenen Aufwendungen zu verstehen (z.B.: Kosten der Aufzeichnungsgeräte, der Belegung von Speicherplatz auf dem Server, der mit der Abwicklung der ''Sendung'' beschäftigten Personen).
    Werden die Sendungen nicht ''live'', sondern zeitversetzt übertragen, handelt es sich um ein Angebot auf Bestellung oder ''on demand''.


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    habe mich mal mit dem ganzen rechtlichen zeugs befasst um einen eigenen kleinen internetradio zu betreiben. aber wer da was legales auf die beine stellen will wird schnell einsehen, dass es kostenmässig nicht aufgeht (vor allem dank der lieben IFPI - International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms)...