ZitatOriginal von Guitar
Ich musste meine Entlassungspapiere unterschreiben, auf denen z.B. steht, dass ich der Wehrüberwachung noch unterliege, juristisch bin ich also davon in Kenntnis gesetzt und kann bei Verstoß belangt werden.
Es ist unwichtig, ob Du was unterschreibst, oder sie dir was mitteilen. Die Wehrüberwachung beginnt vom Moment der Musterung an, und hört erst auf, wenn Du das wehrdienstfähige Alter überschreitest (ich glaub, es waren 26 oder 28 Jahre). Unwissen schützt vor Strafe nicht. In dieser Zeit hast Du folgende Pflichten:
• Sie müssen dafür sorgen, daß Mitteilungen Ihres Kreiswehrersatzamtes Sie unverzüglich erreichen.
• Sie haben jede Änderung Ihrer Anschrift binnen einer Woche Ihrem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen. Die Verpflichtung entfällt, wenn Sie sich innerhalb dieser Frist beim Einwohnermeldeamt an- oder abgemeldet haben.
• Sie müssen sich persönlich bei Ihrem Kreiswehrersatzamt melden, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
• Auf Verlangen des Kreiswehrersatzamtes Sie sind verpflichtet, sich im Hinblick auf eine für Sie vorgesehene sicherheitsempfindliche Tätigkeit in der Bundeswehr einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
• Sie müssen unverzüglich Ihr Kreiswehrersatzamt unterrichten, wenn sie Ihrem Wohnort länger als 8 Wochen fernbleiben wollen.
• Sie müssen eine Genehmigung Ihres Kreiswehrersatzamtes einholen, wenn Sie länger als 3 Monate ins Ausland wollen.
Das bedeutet, dass Du, selbst wenn Du Wehrdienst geleistet hast, dich beim KWA melden musst, wenn Du länger als 3 Monate ins Ausland willst. Dafür gibt es zwei Gründe: 1. Wenn der Verteidigungsfall eintreten sollte, musst Du greifbar sein. 2. Selbst wenn Du Wehrdienst geleistet hast, kannst Du danach irgendwann mal zu Manövern herangezogen werden. Das ist eher unwahrscheinlich, aber möglich. Pech für dich, dass Du nun ausgemustert bist, aber die Pflichten weiter für dich gelten.
Trotzdem kann ich deinen Frust verstehen. Ich musste direkt nach dem Abi ran und konnte erst danach meine Ausbildung antreten. Mein Cousin hat nach der Realschule eine Ausbildung angefangen und danach ist er auf eine andere Schule gegangen. Ein Kumpel von mir hat nach der Hauptschule eine Ausbildung gemacht, seit dem ist er arbeitslos und hockt zu hause (sind mittlerweile schon so an die 3 Jahre). Im Moment macht er einen 1€-Job. Er hat keine körperlichen Gebrechen, ist fit und handwerklich nicht unbegabt. Er hätte also in den letzten Jahren gezogen werden können, wurde aber nicht.