Neues Gesetz für Forenbetreiber

WorlTrance
Zitat:

Der Fall des „Supernature“-Forums, dessen Inhaber Martin Geuß vor einem Jahr eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung einreichte, bewegte seit dem die deutsche Forenlandschaft. Ein ungünstiges Urteil für Betreiber entsprechender Online-Portale, wie sie auch ComputerBase anbietet, käme einem Fluch gleich, da Forenbetreiber für jeden Beitrag auf ihrer Online-Plattform haftbar gemacht werden könnten. Bereits Anfang dieses Jahres war der Prozessausgang abzusehen und fiel denkbar ungünstig für Martin Geuß aus, der zwar zu 5/6 Recht zu bekommen schien, im entscheidenden Punkt der Verhandlung jedoch verlor. So nahm das Gericht Bezug auf die sechs ursprünglich in der Abmahnung gegen des Forum angeführten Beiträge, die seinerzeit als rufschädigend deklariert wurden. Fünf dieser Postings wurden als rechtmäßig anerkannt, eines jedoch habe den Unterlassungsanspruch gerechtfertigt.

Da dieser Kommentar über das Supernature-Forum verbreitet wurde, müsse sich Martin Geuß rechtlich als Störer bezeichnen lassen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Forenbetreiber keine Kenntnis von den auf seiner Plattform geäußerten Postings habe und unabhängig davon, ob er selbst den Eintrag verfasste oder nicht, heißt es. Juristisch fragwürdig ist in diesem Zusammenhang die Urteilsbegründung, deren Leitsätze bereits verwundern:

Urteil v. 27.04.2007 – Az.: 324 O 600/06 –Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall):
1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.

2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.

3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen.

Demnach könnte sich ein Forenbetreiber allenfalls von einem Posting distanzieren, in dem er sich konkret zu diesem äußert. Pauschale Äußerungen sind rechtlich nicht relevant. Dass sich diese Regelung jedoch aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 54 RfStV) ergibt, nach welchem laut 3. gewertet wurde, ist erstaunlich. Mit dieser Erklärung geht das Gericht nämlich davon aus, dass es sich bei einem Internetforum um ein journalistisch-redaktionell geführtes Angebot handele, bei dem Inhalte auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssten. Zudem ist die per Urteil verhängte Gleichstellung eigener und fremder Meinungsäußerungen juristisch in Frage zu stellen.

Bisher ist noch nicht bekannt, ob die Parteien gegen das Urteil vorgehen werden.


Quelle: www.computerbase.de

Mal wieder typisch Deutschland! Anstatt sich mal um die richtigen Probleme hier zu kümmern, ändern gelangweilte bzw. unfähige Juristen die Gesetze, wie sollte es anderst sein, nicht zugunsten der "kleinen" user.

Jetzt muss hier jeder aufpassen was er schreibt, sonst bekommt Teh'Leth einen auf den Deckel großes Grinsen

Ich hoffe ihn verklagen jetzt keine gelangweilten bzw. unfähige Juristen großes Grinsen

Würd' mich vor allem interessieren was der Meister selber davon hält...
GambaJo
Hatten wir schon hier und dann noch mal hier.
terrorkeks
Wie ich gelesen habe, hat das wieder mal das Landgericht Hamburg entschieden, das wohl bekannt ist für seine Alleingänge.

Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass ein Forenbetreiber zwar eine Löschungspflicht nach Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte sowie eine Kontrollpflicht, dass keine gleichartigen Verstösse mehr erfolgen, hat, aber er ist noch lange nicht verpflichtet, sein Forum permanent zu überwachen und kann deswegen auch nur haftbar gemacht werden, wenn er seine Prüfpflichten deutlich verletzt hat.
Ich glaube für private Forenbetreiber ist das nochmal nen Stück lockerer.


Quelle:Forenhaftung
Teh'leth
Puuuh, hab schon geschwitz als ich gelesen habe "neues Gesetz", aber es ist ja eigentlich "nur" ein Gerichtsurteil - und da kann es ja noch in die Revision gehen bzw. in höheren Instanzen geklagt werden. In Sachen Gesetz ist aktuell eher das seit 1. März in Kraft getretene neue Telemediengesetz wichtig (Stichpunkt: Impressum, Datenschutzerklärung, Auskunftspflicht, usw.).

Ich frage mich, wie weit die noch klagen wollen? Foren sind im allgemeinen bereits moderiert bzw. von einem Admin verwaltet. Sehr viel schwieriger stelle ich mir das bei den ganzen neuen Web 2.0 Plattformen vor. Da wird im Prinzip vom Betreiber nur die Technik geliefert, Inhalte kommen einzig und allein von den Usern. Beste Beispiele: YouTube und Digg.

Wer prüft bei YouTube ob da nicht urheberrechtlich-geschützte Inhalte hochgeladen werden? Google (als Käufer von YouTube) hat aktuell eine Milliarden-Klage von der Musikindustrie am Hals.

Oder Digg - das ist ein Portal, wo User Nachrichten veröffentlichen und die User allein entscheiden, welche News interessant ist und welche nicht. Jetzt hat dort ein User News über die Aushebelung vom BlueRay/HD- DVDs Kopierschutz gepostet. Das wurde wieder gelöscht. Die Folge davon war eine "Revolte". Plötzlich haben hunderte User die gleiche News immer und immer wieder gepostet. Letztenendes haben die Betreiber das löschen gelassen. (Digg.com stand an dieser Stelle in Verkaufsverhandlungen und haben wohl einen ähnlich hohen Deal aushandeln wollen wie YouTube; dumm wenn man jetzt merkt, das diese ganze User-only-generated-content Sache nach hinten losgehen kann).


greetinx,
Teh'leth
GambaJo
Greift aber bei dem User erstellten Content nicht die Meinungsfreiheit, sofern nicht jemand beleidigt wird und man nicht gegen ein Gesetz verstößt? Sonst wäre das doch Zensur.

Das Ganze ist eh nur eine billige Masche um an Geld zu kommen und um schlechte Kritik zu unterbinden.
Das Internet ermöglich es, dass Verbraucher ihre Erfahrungen im Netz einfach veröffentlichen können. Andere User informieren sich vor einem Kauf über die Ware und verlassen sich nicht mehr allein auf die Produktbeschreibungen oder die Meinung des Verkäufers.
Da ist es klar, dass sich einige Firmen dagegen währen wollen, da ihnen das Geschäft vermiest wird.

Von diesen Anwaltsgeiern brauchen wir gar nicht erst anzufangen. Die missbrauchen das Recht um sich an anderen zu bereichern.